Baulandausweisung – Ortsbeiratssitzung vom 08.09.2016

 Gespräch mit Hr. Kulle in der Ortsbeiratssitzung am 08.09.2016 bezüglich

                                einer möglichen Baulandausweisung in Bauerbach.

                                                    Zusammenfassung

 

Die anwesenden Ortsbeirätinnen/Ortsbeiräte, sowie die anwesenden Bürgerinnen/Bürger sprachen sich zu Beginn der Diskussion für einen offenen und ehrlichen Umgang/Austausch mit diesem Thema aus.

Mehrheitlich wurde ein Neubaugebiet für Ein- und Zweifamilienhäusern gewünscht, die Möglichkeit zum generationsübergreifenden Wohnen und für Familien finanzierbare Grundstücke. Große, kommerziell genutzte, Mietobjekte wurden von den Anwesenden abgelehnt. Das Bauland soll nicht zum „Spekulationsobjekt“ für Immobilienfirmen werden!

Ortsbeirat und Gäste bedauerten, dass die freien Baugrundstücke im Ort, oft aus familiären Gründen, nicht zur Verfügung stehen, obwohl es ausreichend Interessenten gibt.

Hr. Kulle, (Leiter des Fachdienstes 61, Stadtplanung) informierte wie folgt zu der bestehenden Problematik :

Die Stadt Marburg hält an ihrem Handlungsleitsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ fest.

Das bedeutet:

Parallel zur Ausweisung von Bauland soll, durch gezielte Fördermittel, Leerständen im Dorfkern entgegengewirkt werden. Hauseigentümer können sich bezüglich der Renovierung/dem Ausbau von Altbauten/landwirtschaftlichen Gebäuden beraten lassen und über IKEK Fördergelder beantragen.

IKEK erfüllt in diesem Prozess also eine wichtige Funktion:

Die Stadt erhält Fördergelder, die sie in den Ortsteilen gezielt einsetzen kann, da sie über die IKEK-Gruppen erfährt wo, und in welchem Umfang,  Handlungsbedarf besteht.

 

Die Ausweisung von Bauland soll „bedarfsorientiert“ sein:

Der Begriff des „Siedlungsschwerpunktes“ wird in der Stadtplanung nicht mehr verwendet. Er diente früher als Rechtfertigung für die Ausweisung großer Baugebiete.

Heute gilt:

Arrondierung kleiner Areale mit 8 bis 10 Bauplätzen (400-500qm/Bauplatz).

Zügiges Bauen unter Einhaltung von Fristen mit dem Ziel:

Keine jahrelange Belästigung der Anwohner durch Baulärm und Schmutz.

Kosten neutrales Bauen für die Stadt.

Vorteil für Einheimische.

 

Hr. Kulle empfiehlt bei einer Bebauung einen „Wohnungsmix“ aus Wohneigentum und Mietwohnungen, um flexibler auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren zu können.

 

Die Stadt Marburg plant die Ausweisung von zirka 225 Bauplätzen für alle 15 Ortsteile bis 2020.

Demnach entfielen 14-15 Bauplätze auf Bauerbach.

 

Der Grundstückswert (Preis/qm) beträgt seit dem 01.01.2016 in Bauerbach 140€ und ist, im Vergleich zu anderen Ortsteilen, recht hoch.

 

Voraussetzungen für die Ausweisung von Bauland:

Der Landschaftsplan:

Weist landwirtschaftlich genutzte Flächen und für den Naturschutz wichtige Areale aus, auf denen nicht gebaut werden darf.

 

Der Bebauungsplan:

Wird vom Stadtparlament beschlossen. Es kann 1-2 Jahre dauern bis ein Satzungsbeschluss gefasst wird.

Der Ortsbeirat wählt in der Vorbereitungsphase das „potentielle“ Baugebiet (unter Berücksichtigung des Landschaftsplans) aus,  nimmt Kontakt zu den Eigentümern auf und koordiniert die Gespräche mit den Eigentümern. Stellt den Kontakt zwischen den Eigentümern und der Stadt her.

Erst wenn ausreichend Bauland, unter Berücksichtigung der oben genannten Richtlinien, angeboten wird kann die Stadt aktiv werden.

 

Erschließung eines Baugebietes:

Die Erschließung eines Baugebietes erfolgt heute durch eine Erschließungsgesellschaft/Träger, nicht mehr ausschließlich durch die Stadt.

Die Größe des Baugebietes ergibt sich aus den angebotenen Grundstücken, es sollte eine ausreichend große und zusammenhängende Fläche sein.

Steht diese zur Verfügung wird Kontakt zu einer Erschließungsgesellschaft aufgenommen

(Vertrag zwischen Stadt und Träger).

Die Erschließungskosten haben Einfluss auf den Grundstückswert. Er kann niedriger ausfallen, als geplant.

Der Ortsbeirat ist an der Auswahl des Trägers beteiligt, hat ein Mitspracherecht bei der Erschließung.

 

Text: Heidemarie Häde